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Track and Trace

Track and Trace - Registrierung für dein Tabakgeschäft

Track & Trace ist seit 20.05.2019 als Bestandteil der Tabakproduktrichtlinie 2 (TPD 2) in Kraft getreten. Um das Schmuggeln und Fälschen von Tabakwaren einzudämmen, werden in Zukunft Tabakprodukte gekennzeichnet, um eine lückenlose Rückverfolgung vom Handel bis zum Hersteller zu ermöglichen. Hierfür wird jedes Produkt mit einem individuellen Erkennungsmerkmal in Form eines Codes versehen. Dies gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten für alle Zigaretten und Tabakfeinschnitt (Dosen, Pouches, Zip-Beutel) und ab 20.05.2024 für alle restliche Tabakwaren. 
 

Wer benötigt eine ID?

Alle Teilnehmer der Lieferkette. Als Wiederverkäufer benötigst du die folgenden Identifizierungscodes, die dich seit dem 20.05.2019 zum Erwerb von Tabakwaren berechtigen.: 

  • EO-ID*: Jeder Unternehmer/Händler, der Tabakwaren verkauft, benötigt diese ID.
  • F-ID*: Jeder Standort/Jede Niederlassung (Shop, Verkaufsstelle, Lager, Automat, etc.) eines Unternehmers/Händlers benötigt eine F-ID.

Beim Kauf der Ware erfolgt über den Identifizierungscode eine automatische Übermittlung aller individuellen Erkennungsmerkmale jedes einzelnen Produktes an die EU Datenbank.

· Die Registrierung/Ausgabe der ID‘s erfolgt über die Bundesdruckerei – den Link dazu findest du hier oder auf Nachfrage in deinem Selgros-Markt.

· Bitte melde in deinem Selgros-Markt diese ID‘s, damit diese auf deiner Selgros-Kundenkarte hinterlegt werden können.

· Konzentriere dich auf dein Geschäft – wir kümmern uns um den Rest. Das heißt: Wir übernehmen gerne die Registrierung für dich. Hierfür benötigen wir deine schriftliche Einverständniserklärung, die du ausgefüllt in deinem Selgros-Markt abgeben kannst.

· Solltest du keinen Identifizierungscode beantragt und bei uns hinterlegt haben, kann der Verkauf von Tabakwaren an dich nur noch zum KVP (Banderolenpreis) erfolgen.

Zum Registrierungs-Portal

Einverständniserklärung zum Download

/sites/default/files/2024-02/einwilligung_registrierung_eoid_%2B_fid_fuer_kunden_neu.pdf
88.81 KB

Brauche ich einen Scanner?

KIOSKBETREIBER
Als letzte Verkaufsstelle benötigst du kein Erfassungsgerät.

GROSSHÄNDLER
Du musst die Ware von Selgros als Eingang und den Weiterverkauf an deine Kunden als Ausgang erfassen. Hierfür ist eine bestimmte Hardware (Scanner) notwendig, welche die individuellen Erkennungsmerkmale lesen kann. Zusätzlich benötigst du eine entsprechende Software, welche deine Produkt- und Kundendaten an die EU-Datenbank meldet. Diese muss bis zum 20.05.2019 funktionsbereit sein.

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*EO-ID steht für Economic Operator ID
*F-ID steht für Facility Identifier Code